Im Frühjahr 2018 wurde in Essen das »Haus des Jugendrechts« eröffnet. Damit wurde ein Pilotprojekt gestartet, in dem Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe die gemeinsame Arbeit unter einem Dach aufnehmen konnten. Mit dem gemeinsamen Dienstsitz in Essen-Rüttenscheid können Verfahrensabläufe zwischen den drei Akteuren verbessert und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Gruppe der jungen Intensivtäterinnen und -täter. In dieser in NRW einmaligen Einrichtung arbeiten Staatsanwälte, Polizeibeamte und Sozialarbeiter Hand in Hand.
Rainer Kock ist Staatsanwalt in Essen und einer der beiden Staatsanwälte, die im »Haus des Jugendrechts« arbeiten.

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